Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Angebot und Vertragsschluss
Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen und Waren. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Angebote des Timers sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme sowie sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Timers. Maße, Gewicht sowie sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Mitarbeiter und Angestellte des Timers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Falls nicht schriftlich anders vereinbart, werden 30 % der Auftragssumme bei Rechnungsstellung nach der Auftragserteilung fällig. Weitere 60% sind bei Rechnungstellung bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Der restliche Betrag (10 %) ist, falls nicht anders vereinbart, binnen zehn Tagen nach Ende der Veranstaltung fällig. Bei Waren sind 100 % bei Auftragserteilung fällig.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TimeMotion Timing + Event GmbH. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig. Skonto muss vorab vereinbart werden, ansonsten sind die Rechnungen vollständig und ohne Abzüge unverzüglich zu begleichen.
§ 3 Preise
Alle angeführten Preise sind in Euro und Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen wegen zusätzlich angefallenen Spesen dürfen wir diese an die Rechnungssumme anpassen. Das Risiko über Kursschwankungen trägt der Auftraggeber.
Verpflegungs- und Nächtigungskosten werden, falls nicht anders vereinbart und nicht vom Veranstalter gestellt, der Rechnungssumme hinzugerechnet. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Niederlassung der TimeMotion Timing + Event GmbH einschließlich Verpackung.
§ 4 Storno
Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Aufträge aus technischen, organisatorischen, wetterbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen: Der Kunde ist verpflichtet, die TimeMotion Timing + Event GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden der ausfallenden Veranstaltung zu informieren. In diesem Falle sind 35 % der Auftragssumme fällig.
Befindet sich der Rücktrittstermin innerhalb von 90 Tagen vor Lieferung bzw. der Veranstaltung, so sind 70 % der Auftragssumme fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb 14 Tagen vor Lieferung oder Beginn der Veranstaltung sind 100 % der Auftragssumme fällig. Bestellte und bereits in Produktion befindliche Waren sind voll zu bezahlen und abzunehmen.
§ 5 Lieferzeiten bei Warenlieferungen
Die vereinbarten Lieferzeiten sind unverbindlich. Unsere Lieferzeiten beginnen zu laufen, sobald der Inhalt des Auftrages restlos abgeklärt ist und die Anzahlung eingelangt ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, behördliche Anordnung, politische Unruhen etc.) hat der Timer nicht zu vertreten.
Die Gefahr geht auf den Veranstalter über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Kommt der Veranstalter in Annahmeverzug, ist der Timer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.
§ 6 Qualität und Gewährleistung
Der Timer gewährleistet, dass gelieferte Transponder handelsüblicher Qualität entsprechen. Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Sofern die Transponder nicht der Gewährleistung entsprechen, hat der Veranstalter das Recht der Wandelung; die Minderung ist ausgeschlossen.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen: Parkplätze am Veranstaltungsort, freier Zugang zum Gelände, technischer Ansprechpartner, zuverlässige Stromversorgung, Koordination von Auf- und Abbau sowie Bereitstellung erforderlicher Hotelzimmer und Verpflegung gemäß Vereinbarung.
§ 8 Transport/Spesen
Alle anfallenden Transportkosten und Spesen sind vom Veranstalter zu tragen. Dazu gehören auch Zoll- und Abfertigungskosten.
§ 9 Höhere Gewalt
Treten Ereignisse höherer Gewalt ein (Unwetter, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, IT-Systemen, unverschuldete Unfälle etc.), die unsere Dienstleistung unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.
§ 10 Verzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basisdiskontsatz der EZB p. a. Anfallende Mahnspesen sowie Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt & Urheberrecht
Sämtliche Lizenzen und Urheberrechte der entwickelten Software und produzierten Daten bleiben Eigentum der TimeMotion Timing + Event GmbH. Gelieferte Transponder bleiben im Eigentum des Timers; Zahlungen hierfür sind ausschließlich Nutzungsentgelte für die einmalige Verwendung.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt München. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausgeschlossen.
§ 13 Regiearbeit
Leistungen, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden mit einem Regiestundensatz von € 50,- je Stunde und Person verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 14 Datenschutz und Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Vorgänge. Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung zur Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten (z. B. Ergebnislisten) im Rahmen des Auftrages.
§ 15 Haftung
Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf 20% der Auftragssumme. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 16 Rücktrittsrecht
Bei Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen zu fordern.
§ 17 Technisch bedingte Änderungen
Wir behalten uns Änderungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen vor.
§ 18-19 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
